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Wissenswertes zum Staplerschein

Unser Ausbilder für Gabelstaplerführer, Herr Manuel Richter, wird oft verschiedenste Dinge zum Staplerschein gefragt. Der Preis wird oft erfragt, genauso wie Inhalte der Staplerschulung. Interessant ist natürlich auch immer, was für Prüfungsfragen zum Ende des ein- bis zweitägigen Seminars drankommen könnten. Ganz oft ist die Frage dabei, wie lange so ein Staplerschein nach Erwerb denn überhaupt gültig ist. Darauf wollen wir gerne ein wenig mehr eingehen.

Welche Gültigkeit hat der Staplerschein?

Sucht man bei Google nach „Staplerschein Gültigkeit“ wird man aber Gott sei Dank sehr schnell fündig! Und das Internet gibt einstimmig die richtige Antwort: In Deutschland ist der Staplerschein lebenslang gültig. Wenn Sie den Staplerschein also erworben haben, hat er lebenslange Gültigkeit. Dafür müssen Sie die Prüfung einmal erfolgreich bestanden haben und über ein entsprechendes Dokument (einen Nachweis), das Ihnen die erfolgreiche Ausbildung bescheinigt, verfügen.

Mit diesem Staplerschein sind Sie Ihr Berufsleben lang berechtig, einen Gabelstapler zu führen. Einmal bestanden, kann Ihnen also niemand mehr den Staplerschein wegnehmen! Schön zu wissen, dass der Aufwand der Schulung mit Übergabe des Staplerscheins Gültigkeit hat – Ihr Leben lang.

Wissenswertes zum Staplerschein

Aber: Die Unterweisung ist weiterhin notwendig

Natürlich hat das doch einen Haken – „lebenslang“ wäre ja auch zu einfach. Es ist notwendig, dass einmal im Jahr eine Unterweisung erfolgt, damit im Betrieb ein Gabelstapler gefahren werden darf. Der Betrieb, bei dem Sie arbeiten, ist dafür verantwortlich, Sie bei Einstellung und von da an regelmäßig einmal jährlich zu unterweisen.

Nicht, dass Sie Ihr erlerntes Wissen doch wieder vergessen. Man muss nun einmal dran bleiben, sonst ist das Wissen nach mehreren Jahren vielleicht nicht mehr ganz up-to-date. Und schließlich gibt es in jedem Betrieb gewisse andere Risiken und Gefahrensituationen, die man besprechen sollte. Diese verändern sich nun einmal auch. Die Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden.

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