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Tourismus

Was kommt als nächstes?

Wir gehen davon aus, dass der ESTA-Antrag speziell Informationen zu Reisen in den Iran, den Irak, den Sudan und nach Syrien erfordert und nicht für diejenigen zugelassen wird, die nach Februar 2011 in diese Länder gereist sind oder mit einem dieser Länder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen. 

Personen, die in diese Länder gereist sind – oder in andere Länder, die für Zoll- und Grenzschutz “von Interesse” sind -, können zusätzliche Fragen und Verzögerungen bei der Einreise erwarten, selbst wenn sie mit gültigen Visa reisen. 

Was kommt als nächstes?

Es kann zu zusätzlichen Verzögerungen bei US-Konsuln kommen, insbesondere in Europa, wenn die Nachfrage nach Visa aufgrund der ESTA-Beschränkungen steigt. 

Die Anwälte der AGG Immigration and Global Migration Group helfen Ihnen gerne bei der Beantragung Ihres Visums oder beantworten Ihre Fragen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der Einreise in die USA und der Beantragung eines B-Visums an die Partner  Teri Simmons und  Jay Solomon . Schließen Sie sich am 2. Februar 2016 

einem Webcast von AGG-Partner Teri A. Simmons an, der eine eingehende Analyse der Grundlagen sowie Aktualisierungen der wichtigsten Probleme in Bezug auf die H-1B-Petitionen für das Cap-Thema bereitstellt  . 

* Nur diese Warnung betrifft Reisen mit ESTA und das Visa Waiver Program. Diese Einschränkungen gelten nicht für andere Reisende, Reisende mit Visum, US-Bürger und ständige Einwohner oder Reisende, die anderweitig von den Visumpflichten befreit sind.

Um das gesamte Dokument und die Formatierung für diese Warnung (z. B. Fußnoten) zu überprüfen, greifen Sie auf das folgende Original zu: