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Wespenbekämpfung und Naturschutz im Einklang

So lästig Wespen für einige Menschen sind, – auch den Naturschutz sollte man bei der Wespenbekämpfung beachten. Die in Deutschland häufigen Wespenarten Deutsche Wespe und Gemeine Wespe stehen beide unter allgemeinem Naturschutz. Nach Paragraph 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes darf man daher Wespen noch nicht einmal beunruhigen, geschweige denn ohne vernünftigen Grund fangen, töten oder auch nur verletzen.

Einige Wespen sind sogar besonders geschützt

Manche Wespenarten sind sogar besonders geschützt, z.B. die Kreiselwespe oder die Kopfhornwespe, hier können sogar Bußgelder bis zu 50.000 Euro fällig werden, wenn man unberechtigt deren Nester zerstört. Ein Kammerjäger kann die unterschiedlichen Wespenarten auseinanderhalten und weiß auch, wo man im Einklang mit den Naturschutzgesetzen Wespen umsiedeln darf und wo nicht.

Wespen sind auch nützlich

Man sollte nicht vergessen, dass Wespen auch nützlich sind:

  • Wespen üben eine wichtige Blütenbestäubungsfunktion aus

  • Wespen fressen andere Insekten wie Mücken und Fruchtfliegen

  • Wespen treten auch als Aasfresser auf

  • Wepsen dienen selbst als Nahrungsquelle für andere Tiere

Mit guten Grund darf der Kammerjäger Wespennester umsiedeln

Auch wenn das Naturschutzgesetz ein Umsiedlungsverbot beinhaltet, darf der Kammerjäger in Ausnahmefällen ein Wespennest an einen anderen Platz verbringen.

Es ist verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören… heißt es in : § 39 Abs. 1 Nr. 3 BnatSchG

Als „vernünftiger Grund“ gilt meisten nicht die bloße Nähe zum Wespennest. Allerdings kann die Anwesenheit kleiner Kinder oder das Vorhandensein eines Allergikers im Haus einen vernünftigen Grund darstellen. Ob eine Umsiedlung in Frage kommt, hat ein Fachmann am Telefon meist schnell geklärt. Ein privater Gifteinsatz oder Ausräuchern von Wespennestern kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Meist sind es besonders umweltbewusste Nachbaren, die in solchen Fällen die Behörden informieren.

Wer eine einzelne Wespe tötet, die ihn z.B. angegriffen hat, wird nur selten eine Strafe erwarten dürfen. Wer dagegen in einem Wespennest stochert oder dies „ohne vernünftigen Grund“ zerstört, muss bei Anzeige mit einer Strafe rechnen.

So schützen Sie sich auf natürlichem Weg vor Wespen:

  • Abdecken von Nahrungsmittel auf Balkon und Terrasse

  • Essensreste und Müll sofort entsorgen

  • Bunte Kleidung draußen eher vermeiden (Blumeneffekt)

  • Süßlich duftende Parfums und Cremes ziehen Wespen an

  • Fallobst im Garten zeitnah beseitigen

  • Mund und Hände nach Verspeisen von Eis oder Süßigkeiten zügig abwischen, damit Reste keine Wespen anziehen (wichtig bei Kindern)

  • Hektische Bewegungen vermeiden – nie nach Wespen schlagen

  • Rollladenkasten-Öffnungen mit feinmaschigem Gitter verschließen

Wespen stechen normalerweise nicht. Außer, sie fühlen sich bedroht.

Wenn ein Wespen-Experte wie ein Kammerjäger ein Wespennest entfernt, weil ein vernünftiger Grund vorliegt und dies in der freien Natur in einiger Entfernung wieder deponiert, wird eine Naturschutzbehörde üblicherweise nichts dagegen haben. So können Wespenbekämpfung und Naturschutz in Einklang gebracht werden.